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Soziales und Gesundheit

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Unsere Versicherungslösungen für Soziale Einrichtungen und Gesundheit

Seit vielen Jahren betreut Anthrovita soziale und karitative Einrichtungen sowie die Christengemeinschaft in Deutschland mit ihren Gemeinden zum Risiko- und Versicherungsmanagement. Unsere Mandantschaft aus der Sozialwirtschaft bildet das gesamte Spektrum ab, zum Beispiel Einrichtungen der Altenpflege, Jugendpflege, sozialtherapeutische und heilpädagogische Einrichtungen mit Schulen und Werkstätten.

Darüber hinaus sind wir im Bereich der Gesundheitspflege tätig und betreuen hier mit unseren speziellen Branchenkenntnissen entsprechende Einrichtungen, Verbände und Freiberufler.

Unser Versicherungskonzept für diesen Kundenkreis ist nicht nur auf die spezifischen Risiken ausgerichtet sondern angesichts des teilweise begrenzten Budgets, auch auf eine möglichst kosteneffiziente Zusammenstellung aller sinnvollen Policen.

Gemeinsam finden wir die beste Balance aus Versicherungsschutz und Kosteneffizienz.

Besonders erwähnenswert ist sicher, dass wir für diesen speziellen Kundenkreis ebenfalls eine strikt nachhaltige Versicherungslösung anbieten können. Mehr erfahren

Für alle, auch die kleinsten Einrichtungen gilt: wir bewerten keinen Kunden pauschal. Die jeweiligen Versicherungslösung richten sich immer nach den individuellen Risiken.

Wir bieten Ihnen Versicherungspakete und Betreuungsangebote an, die die Bedürfnisse ihrer Unternehmung und der Menschen die sie begleiten, umfassend berücksichtigen.

Entdecken Sie, was wir für unsere Kunden leisten konnten

Unsere Leistung im Überblick

Für Altenpflege, Jugendhilfe und weitere soziale Einrichtungen und Unternehmen der Gesundheitspflege

Steigende Anforderungen an die Einrichtung mit Dingen auch eine Ford werden Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes.

Ganz nach dem Risiko der Mensch der Einrichtung und den dazugehörigen Menschen bieten wir verschiedene Bausteine:

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Eine private Haftpflichtversicherung für Heimbewohner und Senioren bietet speziell für Betreute, Betreuer von Heimbewohnern und Heimbetreiber Schutz. Je nach Wunsch kann diese als privater Einzelvertrag oder Zusatzbaustein zur Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Schäden durch gesetzlich deliktunfähige Personen sind mitversichert!

Eine Gebäudeversicherung schützt Ihre Immobilien beispielsweise gegen Feuer, Wetterereignisse wie Sturm und Hagel oder gegen Leitungswasserschäden.

Sichern Sie sich gegen die Gefahren durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl und Sturm und Hagel sowie gegen Glasbruch ab. Wir versichern Ihr gesamtes Inventar zum Neuwert — selbstverständlich mit Unterversicherungsverzicht.

Finden Sie hier alle Informationen, wie Sie Ihre Betriebseinrichtung gegen Raub, Feuer und Naturgewalten absichern können. Auch über die Betriebsschließungs- und Betriebsunterbrechungsversicherung finden Sie alle Informationen.

Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zu den technischen Versicherungen (Elektronikversicherung).

Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Geschäftsbetrieb zeitnah wiederherzustellen. Hier leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Finden Sie hier alle Informationen, wie Sie Ihre Betriebseinrichtung gegen Raub, Feuer und Naturgewalten absichern können.

Schon durch den bloßen Verdacht einer Infektion, kann es zu einer Schließung des Betriebes kommen. Hier leistet die Betriebsschließungsversicherung. Finden Sie hier alle Informationen, wie Sie Ihren Betrieb gegen eine Betriebsschließung versichern lassen können.

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

Die D&O sichert Mitglieder der geschäftsführenden Organe gegen die Folgen von betrieblichen Fehlentscheidungen ab.

Darüber hinaus bieten wir auch attraktive Budgetpolicen, die die Bausteine komplett in einer Police vereinen und nach dem Umsatz kalkuliert werden.

Wir bieten passgenau zugeschnittene Sonderkonzepte auf nachhaltiger Basis!

Für Kirchen

Die vielfältigen Versicherungsverträge bieten optimalen Schutz und wurden speziell für die Christengemeinschaft in Deutschland, deren Kirchengemeinden und sonstige kirchliche Einrichtungen, sowie deren Mitarbeiter/Innen, aufgrund langjähriger Erfahrungen immer wieder angepasst und verbessert.

Für den Bereich der gesetzlichen Haftpflicht besteht Versicherungsschutz für alle Gemeinden der Christengemeinschaft Deutschland als Sammelvertrag.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht, insbesondere als Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Baulichkeiten, Sälen oder Räumen, auch wenn Sie teils oder ausschließlich an Dritte vermietet, zur Verfügung gestellt oder verpachtet werden.

Außerdem besteht Schutz bei allen kirchlichen und seelsorgerischen Handlungen sowie aus Veranstaltungen im Rahmen der Gemeindearbeit.
Die Haftpflichtversicherung tritt für die kirchlichen Einrichtungen und die in ihrem Auftrag handelnden Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ein, wenn durch deren Verschulden ein Dritter einen Schaden erleidet und von Ihnen dafür Ersatz verlangt wird. Sie befasst sich also mit Ersatzansprüchen Dritter gegen die kirchlichen Einrichtungen, ihre Amtsträger, Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter sowie die mithelfenden Gemeindeglieder.

Die Versicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der anderen kirchlichen Rechtsträger als Inhaber oder Betreiber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (Tankanlagen für Heizöl) und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für mittelbare oder unmittelbare Folgen von Veränderungen an der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers, auch des Grundwassers (Gewässerschaden).

Zum Schutz des beweglichen Eigentums hat die Anthrovita Rahmenverträge mit verschiedenen Versicherern geschlossen, die ein umfassendes Leistungspaket bieten.
Die Inventar-Versicherungssummen werden entweder fiktiv ermittelt oder an Hand einer von der Gemeinde durchführten Bestandsaufnahme errechnet.

Versicherte Risiken
Versichert gelten Kirchen, Kapellen, Pfarr- und Gemeindehäuser oder andere in Besitz befindliche Gebäude. Versichert gilt einschließlich fremden Eigentums die gesamte Einrichtung einschließlich Kult- und Kunstgegenstände zum Neuwert.

Versicherte Gefahren
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und Einbruchdiebstahl. Auf Wunsch können auch Elementarschäden (Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsch, Erdbeben) und EC-Schäden (böswillige Beschädigung, Terrorschäden etc.) versichert werden.

Die Gebäude und das Zubehör sind zum gleitenden Neuwert oder Neuwert versichert.

Grundlage bei der gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914 in Mark. Der Richtwert 1914 (in Goldmark) ist auch für Neubauten die übliche Berechnungsart.

Versichert gelten Kirchen, Kapellen, Pfarr- und Gemeindehäuser oder andere in Besitz befindliche Gebäude.

Versicherte Gefahren:
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Auf Wunsch können auch Elementarschäden (Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsch, Erdbeben) und EC-Schäden (böswillige Beschädigung, Terrorschäden etc.) versichert werden.

Wenn darüber hinaus ergänzender Absicherungsbedarf für

  • Bauleistungsversicherung
  • Reiseveranstalter- Haftpflichtversicherung
  • Kraftfahrzeugversicherungen – hier bestehen Rahmenverträge!
  • Glasbruchversicherung
  • Musikinstrumentenversicherung
  • Feuer-, Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Ausstellungsversicherung
  • Transportversicherung

besteht, so wenden Sie sich bitte zur Beratung an das Versicherungsbüro Anthrovita. Dadurch wird gewährleistet, dass eventuelle Doppelversicherungen vermieden werden.

Beispiel
Eine Kirchengemeinde erhält von einem Kunstfreund einige wertvolle Bilder zur Ausstellung für einen festgelegten Zeitraum.
Folgende Risiken sind zu erwarten:

  • Beschädigung beim Transport oder Anbringung
  • Vandalismus während der Ausstellung
  • Diebstahl während der Ausstellung ohne Einbruch (einfache Wegnahme)

Ein eigener zusätzlicher Versicherungsschutz für die Ausstellung ist erforderlich.

  • Reiseversicherungsschutz für Konfirmandenfahrten und Gemeindeunternehmungen.
  • Krankenversicherungen für ausländische Teilnehmer des Pfarrerseminars!