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Ökologische Landwirtschaft

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Unsere Versicherungslösungen für die Ökologische Landwirtschaft

Kaum eine Branche ist so vielfältig, wie die Landwirtschaft. Getreide, Obst, Gemüse, Fleisch, Milch, Honig, Fisch, Holz – all das bescheren uns die verschiedenen Bereiche der Landwirtschaft.

Doch auch in der organischen Landwirtschaft beschränkt sich kaum ein Betrieb inzwischen nur auf seine Kerntätigkeit. Urlaub auf dem Bauernhof, Vertrieb eigener Erzeugnisse im Hofladen, Erzeugung von Energie durch Solar- oder Biomasseanlagen, Holzhandel  – hier sind die Möglichkeiten vielfältig, das Einkommen durch Nebentätigkeiten zu ergänzen.

Kaum eine Branche spricht den Zeitgeist so sehr an wie die Ökologische Landwirtschaft.

Gerade die Biolandwirtschaft steht im Fokus der Gesellschaft. Mit unserer Produktlinie GreenCompact bieten wir Versicherungsschutz der die gleichen Werte verfolgt, wie Biobauern sie für sich beanspruchen. Wir möchten nicht, dass durch den Kapitalstrom der Versicherungsbeiträge indirekt Massentierhaltung oder Gentechnik unterstützt werden. So haben wir strenge Maßstäbe an uns und unsere Versicherungsprodukte gesetzt.

Entdecken Sie, was wir für unsere Kunden leisten konnten

Unsere Leistungen im Überblick

Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist die wichtigste aller landwirtschaftlichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Landwirt. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Wie eingangs erwähnt, ist es im landwirtschaftlichen Betrieb inzwischen eher Regel, denn Ausnahme, auch einer Nebentätigkeit nachzugehen. Hier ist es wichtig, alle Tätigkeiten dem Haftpflichtversicherer mitzuteilen, um Versicherungsschutz auch für diese Tätigkeiten zu gewährleisten.

Die private Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie ist in aller Regel bereits in der landwirtschaftlichen Haftpflicht enthalten – auch für Kinder und Altenteiler.

Ein klassischer landwirtschaftlicher Betrieb lagert in der Regel eine Fülle verschiedener umweltgefährdender Stoffe: Jauche, Diesel, Pflanzenschutz, Düngemittel und vieles weitere mehr!

Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung dieser umweltgefährdenden Stoffe tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt der Stoffe zu einer Umweltschädigung (z. B. Verunreinigung von Gewässern) kommt. Sichern Sie sich gegen dieses Risiko ab.

Seit 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung von Gewerbetreibenden, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren, auch wenn die Schäden „der Allgemeinheit“ entstanden sind und daher öffentlich-rechtliche Schadenersatzforderungen sind. Ein Umweltschaden ist die Schädigung von geschützten Tierarten, geschützten Pflanzen, geschützten Lebensräumen oder Gewässern.
Nahezu alle Produkte aus landwirtschaftlichen Betrieben werden von anderen Gewerbetreibenden weiterverarbeitet. Aus Rindern wird Wurst, aus Milch Käse, aus Getreide Mehl. Dass Abnehmer der landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch Mängel daran geschädigt werden, stellt ein zusätzliches Gefahrenpotential dar. Die Lösung: Schließen Sie eine erweiterte Produkthaftpflicht ab.
Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Ungeachtet dessen, ob es sich um Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn die Betriebsausstattung, z. B. durch Feuer oder einen Einbruch, beschädigt oder gestohlen wird.
Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kommen schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn sie neu angeschafft werden müssen. Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung. Die Gefahren, gegen die Sie sich absichern können, sind Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Elementarrisiken und die sogenannten „unbenannte Gefahren“.
Wurde Ihr Betrieb – wie in der Inhaltsversicherung beschrieben – Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend eingeschränkt, kann es problematisch für Sie werden, die weiter laufenden Kosten zu decken. Pacht, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden.
Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Ausstattung entspricht (kleine Betriebsunterbrechungsversicherung).

Wir stellen immer wieder fest, dass landwirtschaftliche Gebäude oft nur gegen Feuer abgesichert wurden. Traditionell rührt dies wohl noch aus der Zeit der Brandversicherungsmonopole her. Entsprechend alt sind die Bedingungen dann auch oft, die hier noch hinterlegt sind.

Was heute an elektrischen Einrichtungen bei einem Haus normal ist, wissen Sie ja selbst. Mit dem Alter eines Hauses steigt auch die Gefahr eines Leitungswasserschadens. Die Folgen der Wetterkapriolen der vergangenen Jahre kennen Sie. Das Sturmrissiko steigt ebenfalls.

Auch in der Landwirtschaft sollte ein Gebäude gegen alle Gefahren abgesichert werden, die bei reinen Wohnhäusern nötig sind: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Elementar.

Auch die EDV hat ganz selbstverständlich Einzug in den modernen landwirtschaftlichen Betrieb gehalten. Daher ist der Abschluss einer Elektronikversicherung bei Landwirten inzwischen ebenso empfehlenswert wie in jeder anderen Branche auch.
Stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen lassen sich im Rahmen einer Maschinenversicherung sehr umfangreich absichern. Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang deutlich umfangreicher als in der Inhaltsversicherung und umfasst u. a. auch Bedienungsfehler, Überlastung oder Betriebsmittelschäden. Der Versicherungsschutz kann in gewissem Rahmen an den jeweiligen Bedarf angepasst werden.
Für Tiere bietet der Versicherungsmarkt eine bunte Fülle verschiedener Absicherungsmöglichkeiten für den Fall des Ablebens eines Tieres – je nachdem, wie der Einsatz des Tiers angedacht war.
Vor allem Krankheiten können schnell dazu führen, dass behördlich angeordnet wird, dass z. B. ein kompletter Viehbestand an Mastschweinen gekeult werden muss. Da durch die Klimaänderung und den internationalen Güter- und Reiseverkehr verstärkt neue Krankheiten „importiert“ werden, wird dieses Problem immer brisanter.
Auch Zuchttiere, deren Wert deutlich über dem reinen Fleischpreis liegt, können mit einer angemessenen Versicherungssumme abgesichert werden – teils bereits als Fötus im Mutterleib. Da die Palette möglicher Absicherungen sehr umfangreich ist, möchten wir das Thema hier wirklich nur anreißen.
Welche Möglichkeiten es hier im Einzelnen gibt und welche zu Ihrem Betrieb passen, erläutern wir gerne in einem gesonderten Termin.
Getreide ist für die meisten Betriebe die wichtigste Fruchtart. Ein ordentlicher Hagelschauer kann einem Landwirt die ganze Ernte – im wahrsten Wortsinn – verhageln. Mit einer Hagelversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen absichern. Selbstverständlich ist diese Absicherung auch für den Anbau anderer Feldfrüchte erhältlich.

Im Bereich der landwirtschaftlichen Kraftfahrzeuge gibt es einige Besonderheiten. Die grundsätzliche Regelung, dass Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h versicherungspflichtig sind, greift selbstverständlich auch bei Zugmaschinen. Sie benötigen also Kennzeichen und Versicherung dafür. Dies gilt übrigens auch für reine Stalltraktoren, die schneller als 6 km/h fahren. Auch diese müssen zugelassen und versichert werden.

Verursachen Sie damit einen Schaden, besteht kein Schutz über Ihre landwirtschaftliche Haftpflicht. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit bis 20 km/h sind nicht zulassungs- und auch nicht versicherungspflichtig. Übersteigt die Höchstgeschwindigkeit die 20 km/h-Grenze, sind diese Arbeitsmaschinen zwar immer noch nicht zulassungspflichtig, dennoch muss ein amtliches Kennzeichen erteilt werden.

Auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden. Anhänger sind in der Landwirtschaft oft weder zulassungs- noch versicherungspflichtig. Allerdings dürfen sie selbst hinter eigentlich schneller fahrfähigen Zugmaschinen maximal mit 25 km/h bewegt werden. Ein entsprechendes 25 km/h Geschwindigkeitsschild ist unbedingt am Fahrzeug anzubringen. Schneller als 25 km/h dürfen Kombinationen nur gefahren werden, wenn der Anhänger zulassungspflichtig ist. Lohnunternehmen müssen Anhänger bereits ab 6 km/h zulassen.

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sehr sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung Ihres Betriebs. Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben auch im landwirtschaftlichen Bereich nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie kündigten – eine Rechtsschutzversicherung hilft.