Unsere Lösungen für die Ökologische Landwirtschaft
Kaum eine Branche ist so vielfältig, wie die Landwirtschaft. Getreide, Obst, Gemüse, Fleisch, Milch, Honig, Fisch, Holz – all das bescheren uns die verschiedenen Bereiche der Landwirtschaft.
Doch auch in der organischen Landwirtschaft beschränkt sich kaum ein Betrieb inzwischen nur auf seine Kerntätigkeit. Urlaub auf dem Bauernhof, Vertrieb eigener Erzeugnisse im Hofladen, Erzeugung von Energie durch Solar- oder Biomasseanlagen, Holzhandel – hier sind die Möglichkeiten vielfältig, das Einkommen durch Nebentätigkeiten zu ergänzen.
Kaum eine Branche spricht den Zeitgeist so sehr an wie die Ökologische Landwirtschaft.
Gerade die Biolandwirtschaft steht im Fokus der Gesellschaft. Mit unserer Produktlinie GreenCompact bieten wir Versicherungsschutz der die gleichen Werte verfolgt, wie Biobauern sie für sich beanspruchen. Wir möchten nicht, dass durch den Kapitalstrom der Versicherungsbeiträge indirekt Massentierhaltung oder Gentechnik unterstützt werden. So haben wir strenge Maßstäbe an uns und unsere Versicherungsprodukte gesetzt.
Entdecken Sie, was wir für unsere Kunden leisten konnten
Unsere Leistungen im Überblick
Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist die wichtigste aller landwirtschaftlichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Landwirt. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Wie eingangs erwähnt, ist es im landwirtschaftlichen Betrieb inzwischen eher Regel, denn Ausnahme, auch einer Nebentätigkeit nachzugehen. Hier ist es wichtig, alle Tätigkeiten dem Haftpflichtversicherer mitzuteilen, um Versicherungsschutz auch für diese Tätigkeiten zu gewährleisten.
Die private Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie ist in aller Regel bereits in der landwirtschaftlichen Haftpflicht enthalten – auch für Kinder und Altenteiler.
Ein klassischer landwirtschaftlicher Betrieb lagert in der Regel eine Fülle verschiedener umweltgefährdender Stoffe: Jauche, Diesel, Pflanzenschutz, Düngemittel und vieles weitere mehr!
Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung dieser umweltgefährdenden Stoffe tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt der Stoffe zu einer Umweltschädigung (z. B. Verunreinigung von Gewässern) kommt. Sichern Sie sich gegen dieses Risiko ab.
Wir stellen immer wieder fest, dass landwirtschaftliche Gebäude oft nur gegen Feuer abgesichert wurden. Traditionell rührt dies wohl noch aus der Zeit der Brandversicherungsmonopole her. Entsprechend alt sind die Bedingungen dann auch oft, die hier noch hinterlegt sind.
Was heute an elektrischen Einrichtungen bei einem Haus normal ist, wissen Sie ja selbst. Mit dem Alter eines Hauses steigt auch die Gefahr eines Leitungswasserschadens. Die Folgen der Wetterkapriolen der vergangenen Jahre kennen Sie. Das Sturmrissiko steigt ebenfalls.
Auch in der Landwirtschaft sollte ein Gebäude gegen alle Gefahren abgesichert werden, die bei reinen Wohnhäusern nötig sind: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Elementar.
Im Bereich der landwirtschaftlichen Kraftfahrzeuge gibt es einige Besonderheiten. Die grundsätzliche Regelung, dass Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h versicherungspflichtig sind, greift selbstverständlich auch bei Zugmaschinen. Sie benötigen also Kennzeichen und Versicherung dafür. Dies gilt übrigens auch für reine Stalltraktoren, die schneller als 6 km/h fahren. Auch diese müssen zugelassen und versichert werden.
Verursachen Sie damit einen Schaden, besteht kein Schutz über Ihre landwirtschaftliche Haftpflicht. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit bis 20 km/h sind nicht zulassungs- und auch nicht versicherungspflichtig. Übersteigt die Höchstgeschwindigkeit die 20 km/h-Grenze, sind diese Arbeitsmaschinen zwar immer noch nicht zulassungspflichtig, dennoch muss ein amtliches Kennzeichen erteilt werden.
Auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden. Anhänger sind in der Landwirtschaft oft weder zulassungs- noch versicherungspflichtig. Allerdings dürfen sie selbst hinter eigentlich schneller fahrfähigen Zugmaschinen maximal mit 25 km/h bewegt werden. Ein entsprechendes 25 km/h Geschwindigkeitsschild ist unbedingt am Fahrzeug anzubringen. Schneller als 25 km/h dürfen Kombinationen nur gefahren werden, wenn der Anhänger zulassungspflichtig ist. Lohnunternehmen müssen Anhänger bereits ab 6 km/h zulassen.