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Schadensmeldung

Was tun im Schadenfall?

Folgende Maßnahmen sollten Sie bitte ergreifen:

  1. Unternehmen Sie Schadenminderungsmaßnahmen (ohne Absprache mit Anthrovita auch am Wochenende) wie Trocknung oder Gebäudeschließung, um eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern.
  2. Melden Sie Einbruch-Diebstahlschäden umgehend der Polizei und lassen ihr und uns unverzüglich eine Stehlgutliste zukommen.
  3. Bei Haftpflichtversicherungsschäden informieren Sie den Anspruchsteller über Namen und Anschrift Ihres Haftpflichtversicherers und uns über die geltend gemachten Ansprüche. Erkennen Sie Ansprüche nicht ohne vorherige Abstimmung an.
  4. Im Rechtschutzfall schildern Sie vor Beauftragung eines Anwaltes Ihrem Rechtsschutzversicherer die streitgegenständliche Situation und lassen sich eine Kostenübernahmeerklärung geben. Das kann auch gern über uns erfolgen.
  5. Nehmen Sie nach einem KFZ-Unfall von dem Unfallgegner Name, Anschrift, amtliches Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer auf. Das Zurufen der Polizei ist empfehlenswert.
  6. Grundsätzlich: Melden Sie den Schaden umgehend an Anthrovita. Gern telefonisch oder per Mail. Nutzen Sie hierfür unsere Schadenanzeigen. 
  7. Machen Sie bitte aussagekräftige Schadenfotos.
  8. Senden Sie uns eine Schadenmeldung sowie eine Schätzung der Schadenhöhe.

Was übernehmen wir:

  1. Wir beraten Sie im Schadenfall Mo-Do 8-17 Uhr / Frei 8-14 Uhr. In dringenden Notfällen sprechen Sie uns bitte auf den Anrufbeantworter. Dieser wird stündlich abgehört. Alternativ senden Sie bitte Ihre E-Mail an info@anthrovita.de.
  2. Wir stellen den Kontakt zum Versicherer und bei Bedarf zu Handwerkern und Sachverständigen her.
  3. Wir leiten alle schadenrelevanten Informationen an den Versicherer und Sie weiter, setzten Termine und erinnern, um einen reibungslosen stressfreien Ablauf zu gewährleisten.
  4. Bei größeren Schäden sind wir mit den Sachverständigen vor Ort und setzten uns für Sie ein!
  5. Wir verhandeln mit den Versicherern bei Bedarf bezüglich der Anerkennung des Schadens und der Schadenleistung.
  6. Wir besprechen bei Bedarf die Möglichkeiten und Maßnahmen zukünftige Schäden zu verhindern.

Schadensanzeigen: